Informationen über die Mitgliedschaft im TC Rot-Weiß Herbrechtsdorf
aktive Mitgliedschaft 104,oo € / Jahr
passive Mitgliedschaft 46,oo € / Jahr
Familien-Mitgliedschaft 160,oo € / Jahr
Schüler, Auszubildende, Studenten 35,oo € / Jahr
Ansprechpartner sind über den entsprechenden Menüpunkt aufrufbar.
Auszüge aus der Satzung des TENNISCLUB
“ROT-WEISS“HERBRECHTSDORF
vom 24. Mai 2006
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitglieder des Vereins sind:
1.) aktive Mitglieder,
2.) passive Mitglieder,
3.) Jugendliche,
4.) Schüler,
5.) Ehrenmitglieder.
zu 1.) Aktive Mitglieder sind ausübende Mitglieder die den vollen Beitrag
bezahlen.
zu 2.) Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Vereinszweck ideell und
materiell fördern.
zu 3.) Jugendliche sind Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
zu 4.) Schüler sind Besucher einer Lehranstalt, Auszubildende oder Studenten.
zu 5.) Ehrenmitglieder sind Mitglieder, welche sich um den Verein verdient
gemacht haben und auf
Vorschlag von einer Generalversammlung mit Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt
werden.
Die Mitgliedschaft wird erworben
durch schriftliche Beitrittserklärung
(bei Minderjährigen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters).
Die Mitglieder sind berechtigt:
a) zur regelmäßigen Benutzung der Platzanlagen, wobei passive Mitglieder nicht
am
aktiven Spielbetrieb teilnehmen,
b) zum Besuch aller Vereinsveranstaltungen,
c) zum Stimmrecht in allen Mitgliederversammlungen, von diesem Stimmrecht sind
Jugendliche und Schüler unter 18 Jahren ausgeschlossen
Die Mitgliedschaft verpflichtet:
a) zur Förderung des sportlichen und gesellschaftlichen Ansehens des Vereins
b) zur Befolgung der Spiel- und Platzordnung
Die aktive Mitgliedschaft verpflichtet darüber hinaus:
- zur Mitarbeit an der Herstellung und Instandhaltung von Platzanlagen und
sonstigen
Vereinseinrichtungen.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der:
1.) Vorsitzenden,
2.) Geschäftsführer/in,
3.) Sportwart/in.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von der
Generalversammlung mit
einfacher Mehrheit einzeln gewählt.
Die ordentliche Generalversammlung
findet einmal im Jahr statt und soll möglichst im
ersten Vierteljahr durch den Vorstand einberufen werden. Die Mitglieder sind
unter Bekanntgabe der
Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich
einzuladen.
Jedes Mitglied kann bis 5 Tage vor der Generalversammlung Anträge zur Ergänzung
der
Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.