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Informationen über die Mitgliedschaft im TC Rot-Weiß Herbrechtsdorf

Mitglieder-Beiträge (gültig ab 2013)

aktive Mitgliedschaft                                104,oo € / Jahr

passive Mitgliedschaft                             46,oo € / Jahr

Familien-Mitgliedschaft                           160,oo € / Jahr

Schüler, Auszubildende, Studenten         35,oo € / Jahr

Ansprechpartner sind über den entsprechenden Menüpunkt aufrufbar.

Diese Beiträge wurden auf der Generalversammlung 2013 beschlossen.
Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer.

Auszüge aus der Satzung des TENNISCLUB “ROT-WEISS“HERBRECHTSDORF
vom 24. Mai 2006

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mitglieder des Vereins sind:
1.) aktive Mitglieder,
2.) passive Mitglieder,
3.) Jugendliche,
4.) Schüler,
5.) Ehrenmitglieder.

zu 1.) Aktive Mitglieder sind ausübende Mitglieder die den vollen Beitrag bezahlen.
zu 2.) Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Vereinszweck ideell und materiell fördern.
zu 3.) Jugendliche sind Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
zu 4.) Schüler sind Besucher einer Lehranstalt, Auszubildende oder Studenten.
zu 5.) Ehrenmitglieder sind Mitglieder, welche sich um den Verein verdient gemacht haben und auf
Vorschlag von einer Generalversammlung mit Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung
(bei Minderjährigen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters).

Die Mitglieder sind berechtigt:
a) zur regelmäßigen Benutzung der Platzanlagen, wobei passive Mitglieder nicht am
aktiven Spielbetrieb teilnehmen,
b) zum Besuch aller Vereinsveranstaltungen,
c) zum Stimmrecht in allen Mitgliederversammlungen, von diesem Stimmrecht sind
Jugendliche und Schüler unter 18 Jahren ausgeschlossen

Die Mitgliedschaft verpflichtet:
a) zur Förderung des sportlichen und gesellschaftlichen Ansehens des Vereins
b) zur Befolgung der Spiel- und Platzordnung
Die aktive Mitgliedschaft verpflichtet darüber hinaus:
- zur Mitarbeit an der Herstellung und Instandhaltung von Platzanlagen und sonstigen
Vereinseinrichtungen.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der:
1.) Vorsitzenden,
2.) Geschäftsführer/in,
3.) Sportwart/in.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von der Generalversammlung mit
einfacher Mehrheit einzeln gewählt.

Die ordentliche Generalversammlung findet einmal im Jahr statt und soll möglichst im
ersten Vierteljahr durch den Vorstand einberufen werden. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der
Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuladen.
Jedes Mitglied kann bis 5 Tage vor der Generalversammlung Anträge zur Ergänzung der
Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.